Kosten für Lidkorrektur
Transparente Kosten und individuelle Zahlungsmodalitäten
Alle Behandlungen werden im Rahmen unseres Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gemäß Honorarvereinbarung durchgeführt.
Deshalb sind die Behandlungskosten bei MUNICH EYE Augenzentrum für Sie stets transparent und nachvollziehbar.
Was kostet eine Augenlidstraffung / Schlupflidkorrektur?
Fachärztliche Erstberatung durch Ihren Operateur | ca. 54 Euro |
Lidstraffung bei Schlupflidern (Oberlider beidseits) | ca. 2.500 Euro* |
Anästhesiekosten für Dämmerschlaf | ca. 345 Euro* |
Hyaluron-Faltenunterspritzung (1 Spritze, 1 Sitzung) | ca. 295 Euro* |
Jede weitere Hyaluronspritze in gleicher Sitzung | 90 Euro* |
Beratungen und Korrektureingriffe bei Operationen durch andere Operateure (4-facher GOÄ-Steigerungssatz) | nach Aufwand |
* Ästhetische Eingriffe sind stets Mwst.-plichtig und werden nicht von Krankenversicherungen erstattet * | *) inkl. 19% Mwst |
Erstattung durch Krankenkassen oder Krankenversicherungen
Die Korrektur der Schlupflider ist der häufigste Eingriff in der ästhetischen Chirurgie. Ästhetische Eingriffe gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Daher sind die Bestimmungen zur Erstattung der Lidkorrekturen in den letzten Jahren immer strenger geworden. Die Kosten einer Lidkorrektur kann nur dann eingereicht werden, wenn eine nachweisbare funktionelle Störung der Augenlider vorlag und diese zwingend behandelt muss. Hierzu reicht die Einschätzung des Arztes nicht aus. Der Funktionsausfall muss objektiv nachgewiesen und dokumentiert sein.
Dies ist dann der Fall, wenn zusätzlich zu einem Schlupflid noch eine einseitige oder beidseitige Lidheberschwäche (Ptosis) vorliegt und hier ein kombinierter Eingriff an den Lidhebern, Lidschließmuskulatur und Lidhaut erfolgen muss.
Zum Nachweis einer solchen Funktionsstörung (die in sehr seltenen Fällen vorliegt) sind aufwendige Untersuchungen notwendig, die auch zusätzliche Kosten verursachen. (Orthoptischer Status, Gesichtsfelduntersuchung und standartisierte Fotodokumentation).
Liegt keine erhebliche Funktionsstörung vor, dann sollte im Sinne der Kostenersparniss für den Patienten auf die aufwendige Diagnostik verzichtet werden, da im sehr wahrscheinlichen Nicht-Erstattungsfalle der Patient auch auf diese Kosten „sitzen bleiben“ würde.
Im Rahmen Ihrer Erstberatung teilen wir Ihnen gerne mit, wenn in Ihrem speziellen Falle eine Einreichung bei der Krankenversicherung erfolgsversprechend ist und führen erst dann die entsprechenden diagnostischen Maßnahmen durch.
Beratungsgespräch - Behandlung - Oberlidstraffung - Oberlidkorrektur